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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Elektrotechnik Fernandes.pdf

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz
AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Elektrotechnik Fernandes, vertreten durch
den Geschäftsführer, Herr Nelson Tadeu Quintas Fernandes, Merkurstr. 45c, 67663
Kaiserslautern, Telefon, (0631) -98410527, Mail info@e-fernandes.de (im Folgenden kurz
Elektrotechnik Fernandes) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können, § 13 BGB.

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des
Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.

5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In
diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges
Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Elektrotechnik Fernandes, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt
wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der
Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das
Angebot gegenüber der Elektrotechnik Fernandes zu bestätigen. Die Bestätigung des
Kunden bei der Elektrotechnik Fernandes ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss
eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen
Auftragsbestätigung der Elektrotechnik Fernandes kommt der Vertrag zwischen der
Elektrotechnik Fernandes und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der
Ware.
1.2. Angebote der Elektrotechnik Fernandes gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich
freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als
„freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.3. Vertragssprache ist deutsch

2. Lieferung
Elektrotechnik Fernandes liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in
Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den
Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Es
können auch explizit Nettopreise mit der Angabe zzgl. Steuer bzw. plus Steuer angegeben
sein.
3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen
ausgewiesen wurden. Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 30%, bzw.
bei Photovoltaikanalgen 50%, der Auftragssumme als Anzahlung auf die
Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Die Elektrotechnik Fernandes stellt dem Kunden
gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.
3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Elektrotechnik
Fernandes (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
3.4.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Elektrotechnik Fernandes bis zur Erfüllung
sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware
bezahlt worden ist.
3.4.2. Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die
Zahlung an Elektrotechnik Fernandes erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten
erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
3.4.3.  Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern,
ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
3.4.4. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Elektrotechnik Fernandes, die
Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden
erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Elektrotechnik Fernandes. Bei
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat
der Unternehmerkunde Elektrotechnik Fernandes unverzüglich zu benachrichtigen.
3.4.5. Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus
sicherungshalber an Elektrotechnik Fernandes ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf
Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der
Unternehmerkunde berechtigt, die Elektrotechnik Fernandes abgetretenen
Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer
Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
3.4.6. Auf Verlangen von Elektrotechnik Fernandes hat der Unternehmerkunde die
Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und
Elektrotechnik Fernandes die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer
erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen. Elektrotechnik Fernandes wird die ihr zustehenden Sicherheiten
auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Elektrotechnik Fernandes freigeben, soweit
deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie
werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Elektrotechnik Fernandes über die Art der
Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des
Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache
vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Elektrotechnik
Fernandes nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Elektrotechnik Fernandes
dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen
einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich/ Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine
abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn
Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann
der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Elektrotechnik Fernandes nur auf
ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns
schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet,
soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur
nicht verwertet werden können.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die
unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich
vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den
Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei
Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden
Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und
Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten
jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag,
wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die
bis dahin ausgeführte Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und
bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die
Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Elektrotechnik Fernandes zu vertreten hat. Nach der
Kündigung legt die Elektrotechnik Fernandes eine Rechnung vor und erstellt hierfür insbesondere
auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer
darin benannten Zahlungsfrist zu.

4.  Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Elektrotechnik Fernandes kann bei
Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort
der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen
Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe
bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Elektrotechnik Fernandes nach
Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf
Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1. Die Angaben von Elektrotechnik Fernandes über Reparatur- oder Montagefristen beruhen
auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
6.2. In Fällen nicht voraussehbarer und von der Elektrotechnik Fernandes nicht zu vertretener
betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von
Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen
Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen
um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf
Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne
Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen
nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der
Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu
machen.

8. Erweitertes Pfandrecht
8.1. Elektrotechnik Fernandes steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw.
Montagegegenstand zu.
8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem
Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Elektrotechnik Fernandes unverzüglich
mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Elektrotechnik Fernandes Instandsetzungs-
oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die
Haftung von Elektrotechnik Fernandes für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des
Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

V. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich
verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@e-fernandes.de
Elektrotechnik Fernandes ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Elektrotechnik Fernandes und einem
Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel
im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher
Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
7694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

3. Die Elektrotechnik Fernandes hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Elektrotechnik Fernandes
vereinbart.

5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt
gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher
der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in
dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die Elektrotechnik Fernandes ihre berufliche
oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer
Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und
der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.